Die wichtigsten Informationen zur Kontosperrung
Viele Kundinnen und Kunden trifft eine Kontosperrung überraschend. Aber wieso wird ein Konto überhaupt gesperrt und wie lange dauert die Sperre an?
Im Alltag ist ein eigenes Girokonto in vielen Situationen unerlässlich. Sowohl die Miete als auch die Stromrechnung: Um Verträge dieser Art abzuschließen, wird ein Bankkonto benötigt. Und auch Arbeitgeber fordern in der Regel eine Kontoverbindung bei ihren Mitarbeitenden ein, um Gehälter zahlen zu können.
Doch was, wenn das eigene Konto auf einmal nicht mehr nutzbar ist? Vielen Bankkundinnen und -kunden fällt das auf, wenn sie am Geldautomaten kein Geld mehr erhalten. Oder wenn sie eine Überweisung tätigen wollen und dies nicht möglich ist. Gründe dafür gibt es einige.
Gründe für eine Kontosperrung
Kontosperrung wegen Pfändung
Eine Kontopfändung ist ein Mittel der Zwangsvollstreckung. Durch einen gerichtlich erwirkten Pfändungsbeschluss versucht ein Gläubiger, ihm zustehende Gelder von einem Kontoinhaber einzufordern. In dem Zusammenhang werden die bestehenden Konten gesperrt und pfändbares Guthaben an den Gläubiger überwiesen. Die Umstände einer Pfändung können Sie beim Gläubiger erfragen. Die Kreissparkasse Saarpfalz erhält keine Kenntnis darüber, warum eine Pfändung erwirkt wurde.
Schuldner können eine komplette Kontosperrung verhindern. Sie können entweder die Pfändung sofort begleichen oder ihr Konto in ein P-Konto (Pfändungsschutz-Konto) umwandeln.
Pfändung bezahlen
Mit Ihren Online-Banking-Zugangsdaten können Sie sofort einen Bezahlauftrag online einstellen. Sie können Ihre vorliegende Pfändung direkt einsehen sowie ganz oder teilweise bezahlen.
Voraussetzungen für Ihren Online-Bezahlauftrag
Pfändungsschutzkonto
Damit Miete, Strom und Lebensmittel trotz Pfändung bezahlt werden können, lässt sich das Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. Trotz laufender Pfändung kann damit monatlich über einen gesetzlich festgelegten Betrag verfügt werden.
Das P-Konto schützt den monatlichen Betrag fortwährend: Man muss den Freibetrag also nicht direkt nach dem Geldeingang abheben, sondern kann das Girokonto normal weiter nutzen. Ist der Freibetrag noch nicht überschritten, werden auch Lastschriften, Überweisungen und Daueraufträge ausgeführt.
Freibetrag
Die gesetzliche Freigrenze für eine Person liegt momentan bei 1.560,00 Euro pro Kalendermonat.
Bei Unterhaltsverpflichtungen kann eine Erhöhung beantragt und über das Formular "Bescheinigung nach §903 Abs. 1 ZPO" bei uns nachgewiesen werden. Arbeitgeber, Jobcenter, Krankenkassen, Rechtsanwälte, Steuerberater und anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen können die zur Erhöhung des Grundfreibetrages notwendige Bescheinigung ausstellen.
Voraussetzungen für ein P-Konto
Grundsätzlich hat jede Person einen Anspruch darauf, dass das eigene Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird. Folgende Rahmenbedingungen müssen dafür erfüllt sein:
Das Gesetz sieht vor, dass nur Einzelkonten als P-Konto geführt werden dürfen. Bei einem gemeinschaftlichen Konto (z. B. bei Eheleuten) ist daher zunächst die Einrichtung von zwei Einzelkonten notwendig. Wichtig zu wissen: Wenn bei einem Gemeinschaftskonto nur ein Kontoinhaber von der Pfändung betroffen ist, wird das gemeinsame Konto auch für den anderen Kontoinhaber gesperrt.
Das P-Konto wird ausschließlich auf Guthabenbasis geführt. Eine Vereinbarung von Kreditlinien oder das Führen einer Kreditkarte ist nicht möglich. Sollte Ihr Girokonto zum Zeitpunkt des Pfändungseingangs überzogen sein, sprechen Sie bitte mit ihrem Berater.
Die Umwandlung des Kontos ist auch nach Eingang der Pfändung bei der Sparkasse noch möglich. Wenn Sie innerhalb von einem Monat nach Pfändungseingang ein P-Konto beantragen, gilt der Pfändungsschutz noch rückwirkend für diesen Zeitraum. Die Umstellung ist nur einmal notwendig und muss nicht bei jeder Pfändung erneut veranlasst werden.
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