Vorteile

Ihre Vorteile im Überblick

Reiserücktritt und mehr – passend abgesichert mit der URV

Ob Sie einmalig verreisen oder regelmäßig unterwegs sind – mit oder ohne Gepäck­versicherung: Die Reise­versicherungen der URV bieten flexible Lösungen, die zu Ihren Reiseplänen passen – vom Einmalschutz bis zum umfassenden Jahresschutz.

Ganz gleich, ob Reiserücktritt, Reiseabbruch, Umbuchung, verspätete Rückreise oder medizinische Notfälle im Ausland: Mit der Jahres-Reise­rücktritts­versicherung oder dem Jahres-Travel-Paket inklusive Auslandsreise-Kranken­versicherung sind Sie weltweit und ganzjährig abgesichert. Ohne Selbst­beteiligung, mit 24 Stunden-Notruf-Service und optionalem Gepäckschutz.

Alle Tarife lassen sich bequem online abschließen – einfach, sicher und individuell passend. Für maximale Vorfreude und Sicherheit, wenn es darauf ankommt.

Ihr Vertragspartner

Ganz einfach: an alles gedacht

Sorgenfrei reisen – 365 Tage im Jahr

Ob Stornokosten, Reiseabbruch oder ein Arztbesuch im Ausland – mit dem URV Jahres-Travel-Paket sind Sie weltweit, privat wie beruflich, rundum geschützt. Ohne Selbstbehalt. Mit 24 Stunden-Notruf-Service.

Reisegepäck weltweit absichern

Die URV Reise­gepäck-Versicherung schützt Ihr Gepäck weltweit – bei Verlust, Verspätung oder Beschädigung. Ohne Selbst­beteiligung. Abschließbar sogar noch bis zum Abreisetag.

Echte Erfahrungen – starke Gründe

Krankheit, Unfall, Jobverlust oder ein Todesfall in der Familie – manchmal wird aus Vorfreude plötzlich eine Stornierung. Gut, wenn verlässlicher Schutz greift. Lesen Sie, wie die URV Reise­rück­tritts­versicherung anderen Reisenden geholfen hat.

Ihre Vorteile – auf einen Blick

  • Reiserücktritt ohne Kostenrisiko: Erstattung der Stornokosten bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Jobverlust oder anderen versicherten Gründen.
  • Schutz bei Reiseabbruch: Kosten für Rückreise und entgangene Urlaubstage – enthalten im erweiterten Einmalschutz und in den Jahrestarifen.
  • 24 Stunden-Notruf-Service: Weltweite Soforthilfe inklusive Kranken­rück­transport im Jahres-Travel-Paket.
  • Gepäckversicherung weltweit: Schutz für Kleidung, Technik einschließlich Smartphone und Reisedokumente bei Verlust, Verspätung oder Beschädigung – ohne Selbstbehalt.
  • Flexibel online abschließen: Einmalschutz oder Jahresschutz, für Einzelpersonen oder Familien – schnell und bequem online wählen.

URV Services, auf die Sie zählen können

Stornokompass nutzen

Reise in Gefahr durch Krankheit oder Unfall – mit dem Stornokompass klären Sie online oder telefonisch, wie Sie richtig handeln.

24h-Notruf-Service

Unterstützung bei Krankheit, Unfall oder medizinischen Problemen während der Reise. Rund um die Uhr erreichbar, persönlich und verlässlich.

Travel-Info-Service

Informationen zu Impfungen, Einreise­bestimmungen und medizinischen Hinweisen – zuverlässig und weltweit verfügbar.

Erfahrungsberichte

Plötzlich alles anders – und doch gut ausgegangen

Hinweis: Symbolbild. Die abgebildeten Personen stehen in keinem Zusammenhang mit dem zitierten Beispiel.

Tarife

Der passende Reiseschutz für Ihre Reisepläne – im Überblick

Ob Vielreisende, Gelegenheits­urlauber oder mit Familie unterwegs: Hier finden Sie den passenden Reiseschutz – schnell und auf einen Blick.

1. Jahresschutz abschließen – lohnt sich oft schon ab der ersten Reise

Jahres-Reiserücktritt

Jahres-Reiserücktritt: Schutz bei Stornierung, Reiseabbruch und Umbuchung – Sicherheit bei jeder Reise im Jahr, selbst bei spontanen Reisen.

Die URV Jahres-Reiserücktritts­versicherung lohnt sich oft schon ab der ersten Reise. Sie schützt zuverlässig alle Reisen innerhalb eines Jahres. Versichert sind Storno­kosten, Umbuchungs­gebühren, Reise­abbrüche sowie verspätete Hin- und Rückreisen. Sicherheit das ganze Jahr, auch bei spontanen Reisen.

  • Rücktritt, Abbruch und Umbuchung
  • Notfall-Service (24 Stunden-Notruf, Bergung, Medikamenten­versand, Anwaltshilfe)
  • Ohne Selbstbeteiligung
  • Weltweit gültig – für Einzelpersonen oder Familien
  • Sofort online abschließbar
Jahres-Travel-Paket

Jahres-Travel-Paket: Rundum-Schutz inkl. Auslandsreise-Kranken­versicherung und Rücktransport – perfekt für alle, die auf jeder Reise umfassend abgesichert sein wollen.

Ob privat oder beruflich unterwegs – das URV Jahres-Travel-Paket sichert Sie umfassend ab: Reiserücktritt, Reiseabbruch, Umbuchung, verspätete An- oder Rückreise, medizinische Hilfe im Ausland, medizinisch sinnvoller Rücktransport und weltweiter 24 Stunden-Notfall-Service (inklusive Bergung, Medikamenten­versand, Organisation von Hilfe vor Ort).

  • Ganzjährig gültig – für beliebig viele Reisen bis 56 Tage Dauer
  • Versicherungssumme bis 20.000 Euro pro Reise
  • Ohne Selbstbeteiligung
  • Familien-Jahrestarif schützt Sie ebenso, wenn Sie mal alleine unterwegs sind
  • Kinder bis 25 Jahre ohne Voraussetzungen mitversicherbar – im Antrag nur namentlich angeben
  • Auch separat gebuchte Leistungen wie Unterkunft, Mietwagen oder Flüge abgesichert
  • Eintrittskarten (zum Beispiel Konzerte) mitversichert – bei Buchung im Rahmen einer Reise mit Reiseleitung
  • Absicherung greift auch bei vorübergehenden Reise­unterbrechungen
  • Inklusive Auslandsreise-Kranken­versicherung
  • Bequem online abschließbar

Tipp: Meist schon ab der ersten Reise günstiger als der Einmalschutz – Vergleichen lohnt sich.

2. Einzelreise absichern – für Ihre nächste Reise

Reiserücktritt Basisschutz für eine Reise

Reise­rücktritt Basis­schutz für eine Reise: Für eine einzelne Reise – Schutz bei Stornierung, Umbuchung, verspätetem Antritt.

Einfach abschließen, flexibel absichern – für eine einzelne Reise. Der URV Basis-Tarif deckt Storno­kosten, Umbuchungs­gebühren und Mehrkosten bei verspätetem Reiseantritt ab – zum Beispiel durch Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder betriebs­bedingte Kündigung. Ideal für Städtereisen, Kurzurlaube oder Wochenendtrips.

  • Gültig für eine Reise (Einmalpolice)
  • Reisepreis bis 40.000 Euro versicherbar
  • Ohne Selbstbeteiligung
  • Weltweit gültig
  • Für Einzelpersonen oder Familien buchbar
  • Schnell und einfach online abschließbar
Reiserücktritt mit Abbruchschutz für eine Reise

Reiserücktritt mit Abbruchschutz für eine Reise: Zusätzlicher Schutz bei Reiseabbruch – empfehlenswert bei längeren Reisen oder erhöhtem Abbruchrisiko.

Mehr als nur Rücktritt – auch unterwegs bestens abgesichert. Schützt eine einzelne Reise vor Stornokosten, Umbuchung, Reiseabbruch und verspäteter Rückreise. Ideal für alle, die auch während der Reise auf Sicherheit setzen möchten – zum Beispiel bei längeren Reisen oder höherem Abbruchrisiko.

  • Gültig für eine Reise (Einmalpolice)
  • Reisepreis bis 40.000 Euro versicherbar
  • Ohne Selbstbeteiligung
  • Erstattung bei Reiseabbruch unterwegs
  • Für Einzelpersonen oder Familien buchbar
  • Weltweit gültig

Tipp: Mit Ihrer URV Jahres-Reise­rücktritts­versicherung sind Sie für die meisten Reisen bereits gut abgesichert. Planen Sie eine besonders teure Reise, erweitern Sie Ihren Schutz mit dem Einmal-Tarif ‚Reiserücktritt mit Abbruchschutz‘ – flexibel bis 40.000 Euro.

Travel-Paket für eine Reise

Travel-Paket für eine Reise: Komplettschutz inklusive Auslands­reise-Kranken­versicherung und Rücktransport – optimale Wahl für Rundum-Schutz.

Volle Sicherheit für eine einzelne Reise – ob privat oder beruflich. Enthalten sind: Reiserücktritt, Reiseabbruch, Umbuchung, Auslands­reise-Kranken­versicherung, medizinisch sinnvoller Rücktransport und weltweiter Notfall-Service (24 Stunden-Notruf, Bergung, Medikamenten­versand, Organisation von Hilfe vor Ort). Ideal für Fernreisen oder längere Aufenthalte bis zu 56 Tagen.

  • Rundum-Schutz für eine Reise (Einmalpolice)
  • Reisepreis bis 20.000 Euro versicherbar
  • Ohne Selbstbeteiligung
  • Kinder bis 25 Jahre ohne Voraussetzungen mitversicherbar – im Antrag nur namentlich angeben
  • Auch separat gebuchte Leistungen wie Unterkunft, Mietwagen oder Flüge abgesichert
  • Eintrittskarten (zum Beispiel Konzerte) mitversichert – bei Buchung im Rahmen einer Reise mit Reiseleitung
  • Absicherung greift auch bei vorübergehenden Reise­unterbrechungen
  • Inklusive Auslandsreise-Krankenversicherung
  • Bequem online abschließbar

3. Gepäck zusätzlich absichern – für alles Wertvolle unterwegs

Reisegepäck-Versicherung

Reisegepäck-Versicherung: Ersetzt verlorenes, beschädigtes oder verspätetes Gepäck – weltweit.

Sicher unterwegs – für alles, was mitreist.
Schützt vor Verlust, Beschädigung oder verspäteter Auslieferung von mitgeführtem oder aufgegebenem Gepäck – inklusive Ersatzkäufen, Reparaturen, Dokumenten­ersatz und Smartphones (bis 20 Prozent der Versicherungs­summe). Gültig auch beim Camping auf offiziell eingerichteten Plätzen.

  • Versicherungssumme: 3.000 Euro (Einzelperson) / 6.000 Euro (Familie)
  • Ohne Selbstbeteiligung
  • Kinder bis 25 Jahre im Familientarif mitversicherbar
  • Weltweit gültig – unbegrenzte Reisedauer
  • Ersatzkäufe bei Gepäckverspätung: bis 250 Euro (Einzelperson) / 500 Euro (Familie)
  • Erstattung amtlicher Gebühren für Visa, Ausweise, Führerscheine
  • Reparaturkosten bis zur Höhe des Zeitwertes
  • Einzeln oder als Zusatz zu anderen URV-Produkten abschließbar
  • Ausschließlich online buchbar

Hinweis: Tarifauszüge. Die Allgemeinen Versicherungs­bedingungen und die Tarife bilden die verbindliche Grundlage für den Versicherungs­schutz.

Wann abschließen

Die wichtigsten Fristen im Überblick

Die beste Absicherung beginnt mit dem richtigen Zeitpunkt. Hier sehen Sie, bis wann der jeweilige Schutz abgeschlossen sein muss:

Einmal-Reiseschutz

  • Spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abschließen
  • Oder innerhalb von 7 Tagen nach Buchung, wenn die Reise früher startet

Jahresschutz

  • Gültig ab Abschluss – für alle Reisen im Versicherungs­jahr
  • Für bereits gebuchte Reisen: spätestens 30 Tage vor Abreise abschließen
  • Last-Minute: am Buchungstag oder innerhalb von 7 Tagen abschließen

Reisegepäck-Versicherung

  • Bis zum Abreisetag abschließbar

In wenigen Schritten zum Reiseschutz – so starten Sie jetzt

1. Reiseschutz wählen & Personen angeben

Egal, ob als Einmal- oder Jahresschutz, allein, zu zweit oder als Familie: Geben Sie einfach Ihre Eckdaten ein und der Rechner zeigt den passenden Tarif.

2. Beitrag berechnen

Sofort sehen, was Ihr Schutz kostet. Transparent, klar, ohne versteckte Gebühren.

3. Direkt online abschließen

Wenn alles passt, bestätigen Sie mit wenigen Klicks Ihre Bestellung – und Ihre Unterlagen kommen per E-Mail.

Ihr nächster Schritt

Alle Tarife können Sie schnell, sicher und passgenau mit Klick auf „Jetzt absichern“ online abschließen.
Falls Sie Fragen haben, vereinbaren Sie einfach einen persönlichen Beratungs­termin.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Reiserücktritt oder Reiseabbruch – wo liegt der Unterschied?

Ganz einfach erklärt:
Die Reiserücktrittsversicherung greift, wenn Sie Ihre Reise vor dem Antritt stornieren müssen – zum Beispiel wegen Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Jobverlust.

Die Reiseabbruchversicherung übernimmt Kosten, wenn Sie die Reise bereits angetreten haben und diese unerwartet abbrechen, unterbrechen oder verlängern müssen – etwa bei einer plötzlichen Erkrankung oder einem familiären Notfall.

Gut zu wissen:
Viele Versicherer – wie die URV – bieten beide Leistungen kombiniert an. So sind Sie vor und während der Reise optimal abgesichert.

Wann greift die Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung?

Die Reiserücktritts­versicherung greift, wenn Sie Ihre Reise vor dem Antritt stornieren müssen – zum Beispiel aufgrund von:

  • plötzlicher Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft
  • Todesfall in der Familie
  • betriebsbedingter Kündigung oder neuem Job
  • Einbruch, Feuer oder Wasserschaden zu Hause
  • gerichtlicher Vorladung oder anhängiger Scheidungsklage
  • Impfreaktionen oder anderen medizinischen Gründen

Hinweis: Der Schutz gilt auch für mitversicherte Personen und deren Angehörige.

Wichtig: Der Rücktritts­grund muss nach Abschluss der Reiserücktritts­versicherung und nach Reisebuchung eintreten.

Wenn Sie Ihre Reise bereits angetreten haben und diese unerwartet abbrechen oder verlängern müssen, übernimmt die Reiseabbruch­versicherung die Kosten – zum Beispiel bei:

  • akuter Erkrankung unterwegs
  • Notfällen in der Familie (zum Beispiel Todesfall, Unfall)
  • großem Schaden in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus
  • Krankenhausaufenthalt
Welche Krankheiten sind bei der Reiserücktrittsversicherung abgedeckt?

Als „unerwartet schwere Erkrankung“ gilt ein plötzlich eintretendes gesundheitliches Ereignis, das Sie daran hindert, Ihre Reise anzutreten – und das zum Zeitpunkt der Buchung noch völlig unbekannt oder unbehandelt war.

Das können ernste, einschneidende Momente sein, die plötzlich das Leben verändern:

  • erstmals auftretender Herzinfarkt
  • akute Lungenentzündung
  • starker allergischer Schub, zum Beispiel mit Relevanz für das Reiseziel
  • ärztlich attestiertes Reiseverbot, zum Beispiel bei einer ansteckenden Krankheit
  • unerwartete Komplikation bei chronischer Krankheit (wenn diese bei Buchung stabil war und in den letzten 6 Monaten vor Reisebuchung keine Behandlung erfolgte)

Auch wenn ein naher Angehöriger unerwartet schwer erkrankt und Ihre Anwesenheit erforderlich ist, kann das als Rücktrittsgrund anerkannt werden.

Welcher URV-Tarif passt zu meiner Reise?

Der passende Reiseschutz hängt davon ab, wie oft, wie lange und mit wem Sie reisen. Hier ein kurzer Überblick:

Jahresschutz
365 Tage sorglos reisen: Mit dem Travel-Paket sind all Ihre Reisen bis zu 56 Tagen abgesichert – oft schon ab der ersten Reise günstiger als der Einmalschutz. Tipp: Nutzen Sie den Beitragsrechner, um die beste Option zu finden.

Einmalschutz (Einzelreise)
Perfekt für einzelne Urlaube oder Reisen pro Jahr – egal ob allein, als Paar oder Familie.

Gepäckschutz
Lässt sich flexibel ergänzen – ideal für Reisen mit wertvoller Ausrüstung wie Sportgepäck, Technik oder persönlichen Lieblings­utensilien.

Wie melde ich einen Schaden?

Ein Schaden- oder Leistungs­fall sollte möglichst schnell gemeldet werden. Empfehlenswert ist eine unverzügliche Kontakt­aufnahme mit der URV, wenn eine Reise aus einem versicherten Grund storniert oder umgebucht werden muss.

Da oft zunächst unklar ist, wie sich eine Situation entwickelt und ob eine Reise tatsächlich gefährdet ist, unterstützt die telefonische Stornoberatung der URV. Sie nimmt zwar nicht die Entscheidung ab, reduziert aber Unsicherheit und hilft bei der Einschätzung. Im Zweifel können sich Versicherte immer an den Stornokompass wenden.

Sobald ein Schaden- oder Leistungs­fall eingetreten ist, müssen Versicherte die Situation darlegen und nachweisen, damit die Ansprüche reguliert werden können. Dazu gehört auch eine Darstellung des Schadens­umfangs mit den entsprechenden Belegen.

Die einfachste Möglichkeit ist die Online-Schaden­meldung, die Sie Schritt für Schritt durch den Prozess führt. Sie sorgt dafür, dass alles sofort und vollständig bei der URV ankommt.

Welche Unterlagen brauche ich im Schadensfall?

Damit der Antrag im Fall eines versicherten Rücktritts oder Reise­abbruchs schnell bearbeitet werden kann, sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:

Allgemeine Dokumente:

  • Buchungsbestätigung der Reise
  • Stornorechnung oder Nachweis über nicht genutzte Leistungen
  • Versicherungsnachweis

Nachweis des versicherten Rücktrittsgrundes:
(zum Beispiel bei Krankheit, Unfall, Todesfall oder anderen Ereignissen)

  • Ärztliches Attest
  • Sterbeurkunde eines nahen Angehörigen
  • Gerichtliche Vorladung oder Kündigungs­schreiben
  • Ärztliches Attest bei unerwarteter Impf­unverträglichkeit

Bei Reiseabbruch oder Umbuchung:

  • Nachweis über entstandene Mehrkosten wie:
  • Umbuchung
  • Rückreise

Tipp:
Melden Sie den Schaden so früh wie möglich – idealerweise direkt nach dem Eintritt des Ereignisses. Das erleichtert die Prüfung und beschleunigt die Erstattung.

Wie kurzfristig kann ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Das hängt vom gewählten Tarif, dem Reisebeginn und dem Buchungs­zeitpunkt ab.

Hier sind die wichtigsten Fristen im Überblick:

Einmal-Reiseschutz:

  • Abschluss ist möglich bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn
  • Wenn zwischen Buchung und Abreise weniger als 30 Tage liegen – innerhalb von 7 Tagen nach der Buchung Ihrer Reise

Jahresschutz:

  • Gilt sofort ab Abschluss – für alle künftigen Reisen im Versicherungsjahr
  • Für Reisen, die Sie bereits gebucht haben: Abschluss mindestens 30 Tage vor Reisebeginn
  • Last-Minute-Reisen: Abschluss am Buchungstag oder innerhalb von 7 Tagen danach

Wichtig: Der Versicherungs­schutz greift nur, wenn der Rücktritts- oder Abbruchgrund nach Vertrags­abschluss und innerhalb des versicherten Zeitraums eintritt.

Wer ist im Familientarif mitversichert?

Nicht jede Person braucht eine eigene Reise­rück­tritts­versicherung – die URV bietet spezielle Familien- und Partner-Tarife an.

Mitversicherbar sind zusätzlich zu Ihnen:

  • Ihre Partnerin, Ihr Partner oder Ihre Reisebegleitung
  • Ihre Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr – inklusive Stief-, Pflege- oder Adoptiv­kinder

Wichtig ist: Alle mitversicherten Personen müssen im Antrag namentlich genannt werden.

Tipp: Bei Fragen zur Mitversicherung oder Tarifwahl unterstützt Sie Ihre Sparkassen-Beraterin oder Ihr Berater gerne persönlich.

Zählen private Gründe wie Trennung oder Kündigung als Rücktrittsgrund?

Ja – auch persönliche Veränderungen können ein versicherter Rücktritts­grund sein. Die Reiserücktritts­versicherung der URV greift zum Beispiel, wenn:

  • Sie sich trennen oder eine Scheidung eingereicht wird.
  • Sie betriebsbedingt gekündigt werden.
  • Sie kurzfristig eine neue Arbeits- oder Ausbildungsstelle antreten.
  • Ihr Kind unerwartet nicht versetzt wird oder eine Wiederholungs­prüfung schreiben muss.

Wichtig: Der Rücktrittsgrund darf bei Versicherungs­abschluss noch nicht absehbar gewesen sein.

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